Inobhutnahme in familienanalogen Lebensgemeinschaften …

seperator-logo_02

Der P.E.B. e. V., möchte mit seiner langjährigen und positiven Erfahrung in der Arbeit mit familienanalogen Lebensgemeinschaften im Rahmen der Hilfe zur Erziehung für Kinder und Jugendliche nach § 34 SGB VIII dazu beitragen, dass Kinder in akuten Not- und Krisensituationen einen sicheren Ort, Schutz, emotionale Ansprache und Entlastung finden.

Kindern soll in dieser emotional höchst belastenden Phase durch die meist gegebene kurzfristige und ungeplante Trennung von ihrer Herkunftsfamilie, ein stabilisierendes und familienanaloges Umfeld mit konstanter Bezugsperson geboten werden. Die Kinder sollen die Möglichkeit erhalten in einem personell kleinen Rahmen zur Ruhe zu kommen und Entlastung zu erfahren. Mit der Inobhutnahme in familienanalogen Lebensgemeinschaften wird eine zeitlich begrenzte, familienorientierte Unterbringung für Kinder geboten, wenn diese aufgrund einer akuten Krise und/oder Gefährdung in der Herkunftsfamilie angezeigt ist.

  • Die Herkunftsfamilie soll durch die Unterbringung von der Betreuungs- und Erziehungsverantwortung insoweit entlastet werden, damit es allen Beteiligten ermöglicht wird, ohne den aktuellen Druck der konflikt- und krisenhaften Erziehungssituation neue, andere Lösungen zu finden. Ebenfalls wird die Herkunftsfamilie im Kontakt und Umgang zum Kind unterstützt, es sei denn, Aspekte der Kindeswohlgefährdung machen Einschränkungen notwendig.

  • Die Besonderheit der Inobhutnahme in familienanalogen Lebensgemeinschaften besteht darin, dass sie Teil des professionellen Jugendhilfesystems sind, ihre Arbeitsleistung jedoch im privaten Raum des eigenen familiären Lebensumfeldes erbringen und somit den besonderen Bedürfnissen nach konstanten, verlässlichen und fachlich ausgebildeten Bindungspersonen von jungen Kindern entsprechen. Jeweils eine pädagogische Fachkraft bietet in ihrer familienanalogen Lebensgemeinschaft ein bis zwei Plätze für Kinder in akuten Not- und Krisensituationen.

    Des Weiteren bietet die bestehende regionale Vernetzung zu externen Kooperationspartnern im Helfersystem eine gute Basis, um zeitnahe, bei Bedarf, zusätzliche Hilfe in die Wege zu leiten. 

  • Unser Angebot im Rahmen der Inobhutnahme ist grundsätzlich als vorläufige Schutzmaßnahme, nach fachlichen Empfehlungen nicht länger als sechs Monate, ausgelegt. Dem Kind soll in einer akuten Krisensituation ein sicherndes Umfeld geboten werden und diese ist nicht als langfristige Unterbringung des Kindes gedacht. 

Zielgruppe:

Unser Angebot der Inobhutnahme nach § 42 SGB VII in familienanalogen Lebensgemeinschaften des P.E.B. e. V.  richtet sich an Kinder in der Regel im Alter zwischen null bis sechs Jahren.  Das Angebot richtet sich sowohl an Mädchen als auch an Jungen. Der pädagogische Betreuungsschlüssel liegt bei 1:1,0.

Das Angebot der Inobhutnahme findet in den Geschäftszeiten des P.E.B. e. V. statt.

Für unsere Form der Unterbringung von Kindern gilt als Grundannahme, dass vor allem junge Kinder ein überschaubares, geschütztes und konstantes Lebensfeld benötigen. Dies gilt umso mehr, wenn sie akut von Beziehungs- bzw. Bindungsabbrüchen bedroht und/ oder belastet sind  (Vgl. Landesjugendamt Rheinland und Westfalen-Lippe: „Junge Kinder in den Angeboten der stationären Erziehungshilfe“).

Gründe für die Inobhutnahme des Kindes sind:

eine akute Kindeswohl­gefährdung oder der bestehende Verdacht dieser (z. B. in Form körperlicher, seelischer und/ oder sexueller Misshandlung, Vernachlässigung, Missbrauch)

eine unzureichende Betreuung, Förderung und Versorgung des Kindes

Belastungen des Kindes durch z. B. psychische Erkrankungen, Suchtverhalten, geistige oder seelische Behinderung der Eltern

akute Familienkrisen

eine eingeschränkte Erziehungs­kompetenz der Eltern

Entwicklungsauffälligkeiten, seelische Probleme, Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des Kindes

Die Inobhutnahme in unseren familienanalogen Lebensgemeinschaften ist nicht geeignet für Kinder mit akuter Selbstgefährdung und/ oder massiver fremdgefährdender Aggressionsproblematik im psychiatrischen Ausmaß. Auch Kinder, die durch ihre Familie oder Dritte massiv in ihrer Sicherheit bedroht werden, können in unseren familienanalogen Settings nicht aufgenommen werden. Schwierig ist auch die Unterbringung von Kindern, bei welchen es aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen in der Herkunftsfamilie zu einer Überforderung in einem familienanlogen Setting kommen würde; bedingt durch die kontinuierliche Präsens der professionellen Bindungsperson.

Zu beachten bleibt ebenfalls, dass bestimmte Elternproblematiken unter Umständen in einem institutionellen Rahmen besser bearbeitet werden können als in einem familienanlogen Setting.

Rechts- und Auftragsgrundlage:

Die Inobhutnahme erfolgt in familienanalogen Lebensgemeinschaften.

Rechtliche Grundlagen:

  • § 42 SGB VIII (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen)

Entlastung des Kindes/ Jugendlichen und seiner Herkunftsfamilie, neue Entwicklungen möglich werden lassen:

  • ein sicherer Lebensort
  • ein zugewandtes und verlässliches Beziehungsangebot in der Krise
  • einen wertschätzenden und respektvollen Umgang
  • Orientierung an den individuellen Bedürfnissen
  • Begleitung und Förderung im Alltag
  • Unterstützung in und bei der Bewältigung der Krise
  • Stärkung der Ressourcen und Selbsthilfekompetenzen
  • Wertschätzender Umgang und Zusammenarbeit mit dem Familiensystem
  • Möglichkeiten zur Beteiligung
  • Sicherstellung von Privatheit
  • Enge Begleitung in der Krise
  • Begleitung bei der Rückführung in die Herkunftsfamilie oder einer anderen Anschlussperspektive
  • Intensive Vorbereitung der Fachkräfte auf diese Tätigkeit
  • Pädagogische/ systemische Fachberatung
  • Externe Supervision
  • Interne und externe Fortbildung
  • Teilnahme an verschiedenen Arbeitskreisen
  • Regelmäßige kollegiale Beratung
  • Multiprofessionelles Team
  • Rufbereitschaft außerhalb der Geschäftszeiten
  • Regelmäßige Mitarbeiterversammlungen

Zur Absicherung der Fachkraft erfolgt diese herausfordernde Tätigkeit auf der Grundlage eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.

home-junge-2colhoch

Hier können Sie sich unseren Flyer "Inobhutnahme" ansehen/downloaden:

home-kinderbild-2col

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns jetzt an oder vereinbaren Sie mit uns per Mail einen Beratungstermin.