Der Aufsichtsrat –
beratend an der Seite des hauptamtlichen Vorstandes.

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die Mitglied des Vereins sein müssen und nicht dem Kreis der Mitarbeitenden angehören dürfen. Der Aufsichtsrat kann auf fünf Mitglieder erweitert werden und ist auf die Dauer von drei Jahren gewählt.
Der Aufsichtsrat berät, unterstützt und überwacht den hauptamtlichen Vorstand bei seiner Tätigkeit. Insbesondere kontrolliert der Aufsichtsrat die Beschlüsse des Vorstandes sowie deren Durchführung.
Er überwacht die Einhaltung der in der Satzung formulierten Aufgaben des Vereins.

Sonja Tesfamical
Aufsichtsratsvorsitzende
Diplom-Sozialarbeiterin
Analytische Gestalttherapeutin (AGI Bonn)

Werner Sonneberger
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Staatlich anerkannter Erzieher

Thomas Hasselbach
Mitglied des Aufsichtsrates
Diplom-Sozialpädagoge

Christina Ambos
Mitglied des Aufsichtsrates
Staatlich anerkannte Erzieherin

Ingo Kippels
Mitglied des Aufsichtsrates
Staatlich anerkannter Erzieher

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Unser Video zu familienanalogen Lebensgemeinschaften

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