Beratungsstelle: Kinderschutzfachkraft ...

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Die Mitgliedseinrichtungen des P.E.B. e.V. melden ihr Anliegen einer Kinderschutzfachkraft der Beratungsstelle, um eine Ersteinschätzung zur Dringlichkeit und weiteren Vorgehensweise abzuklären. Besteht Bedarf eine Gefährdungseinschätzung durchzuführen, vereinbaren Träger und Kinderschutzfachkraft einen Termin.

Gefährdungssituationen können das herkunftsfamiliäre oder institutionelle Umfeld betreffen.

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