Hinweis­geber­schutz­gesetz (HinSchG) & interne Melde­stelle

Die Einhaltung von Gesetzen und der effektive Schutz hinweis­gebender Personen ist für den P.E.B. e.V. ein wichtiges Anliegen. Hinweis­gebende Personen können wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten von Personen aufzudecken und negative Folgen eines Fehl­verhaltens einzu­dämmen bzw. zu korrigieren. Personen, die im Zusammen­hang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, können sich an unsere ausgelagerte interne Meldestelle wenden, um Verstöße zu melden.

Unter Verstößen sind Handlungen oder Unter­lassungen im Rahmen einer beruflichen, unter­nehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit zu verstehen, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechts­gebiete betreffen, die in den sachlichen Anwendungs­bereich des Hinweisgeber­schutz­gesetzes fallen. In den sachlichen Anwendungsbereich fallen insbesondere Verstöße, die strafbewehrt sind (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Körper­verletzung) und Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dient. Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweis­geber­schutz­gesetz.

Unsere interne Meldestelle ist an die Meldestelle Sozial­wirtschaft ausgelagert und wird von dieser unter Wahrung des gesetzlichen Vertraulichkeitsgebots betrieben. Falls Sie konkrete Hinweise auf Verstöße haben, können Sie Informationen unter Verwendung der nachfolgenden Meldekanäle melden:

Kontakt Hinweisgebersystem Meldestelle Sozial­wirtschaft

Meldestelle Sozialwirtschaft
Zollstockgürtel 59
50969 Köln

E-Mail: peb@meldestelle-sozialwirtschaft.de
Telefon: +49 221 936 467 12

Erreichbarkeit von montags bis freitags 09:00 – 17:00 Uhr

Hinweis­gebende Personen haben zusätzlich die Möglichkeit, Informationen über Verstöße im Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft zu melden. Hierfür ist vorab ein Termin zu vereinbaren.