Hauptamtliche Vorständin / Geschäftsführung
Die geschäftsführende Vorständin ist hauptamtlich tätig und im Vereinsregister eingetragen. Sie ist auf die Dauer von fünf Jahre bestellt und führt die laufenden Geschäfte des Vereins im Rahmen der Gesetze und der Satzung, der Beschlüsse des Aufsichtsrates und der Mitgliederversammlung. Sie steht in enger Kooperation mit dem Aufsichtsrat.
In Abwesenheit wird sie durch die stellvertretende Geschäftsführerin in Absprache mit dem Aufsichtsrat durch erteilte Vollmacht vertreten.
„Man darf sein Ziel nicht aus den Augen verlieren, doch wenn man einen Berg erklimmt, sollte man hin und wieder stehen bleiben und die Aussicht genießen. Mit jedem eroberten Meter kann man weiter in die Ferne blicken und Dinge entdecken, die man zuvor nicht wahrgenommen hat.“
(Paulo Coelho)
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