Der Aufsichtsrat –
beratend an der Seite des hauptamtlichen Vorstandes.

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Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die Mitglied des Vereins sein müssen und nicht dem Kreis der Mitarbeitenden angehören dürfen. Der Aufsichtsrat kann auf fünf Mitglieder erweitert werden und ist auf die Dauer von drei Jahren gewählt.

Der Aufsichtsrat berät, unterstützt und überwacht den hauptamtlichen Vorstand bei seiner Tätigkeit. Insbesondere kontrolliert der Aufsichtsrat die Beschlüsse des Vorstandes sowie deren Durchführung.

Er überwacht die Einhaltung der in der Satzung formulierten Aufgaben des Vereins.

 

Frau mit blondem Haar und rotem Oberteil

Sonja Tesfamical

Aufsichtsratsvorsitzende

Diplom-Sozialarbeiterin
Analytische Gestalttherapeutin (AGI Bonn)

Älterer Mann mit Brille und buntem Hemd lächelt

Werner Sonneberger

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Staatlich anerkannter Erzieher

Lächelnde Person mit Brille und grauem Haar

Thomas Hasselbach

Mitglied des Aufsichtsrates

Diplom-Sozialpädagoge

Porträt einer lächelnden Frau mit blondem Haar

Christina Ambos

Mitglied des Aufsichtsrates

Staatlich anerkannte Erzieherin

Lächelnder Mann mit dunkelblauem Kapuzenpullover

Ingo Kippels

Mitglied des Aufsichtsrates

Staatlich anerkannter Erzieher

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Unser Video zur Beratungsstelle und Kleinsteinrichtungen

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Unser Video zu familienanalogen Lebensgemeinschaften

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Kinder malen und halten P.E.B.-Schild im Klassenzimmer

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