Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung ist laut Satzung das oberste Organ des Vereins. Sie ist einmal jährlich einzuberufen unter Einhaltung der vierwöchigen Einladungsfrist. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • die Wahl des Vorstandes

  • Entgegennehmen der Jahresabrechnung und des Jahresberichtes zur Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

  • Bestellung zweier Rechnungsprüfer, die dem Vorstand nicht angehören dürfen

  • Ausschluss von Mitgliedern

  • Entscheidung darüber, in welcher Höhe ein Mitgliedsbeitrag zu leisten ist

  • Entscheidung über Aufgaben des Vereins

  • Aufgabenverteilung an den Vorstand und dessen Kontrolle

  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins

  • Bestätigung des Fachbeirates