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Die Mitgliederversammlung ist laut Satzung das oberste Organ des Vereins. Sie ist einmal jährlich einzuberufen unter Einhaltung der vierwöchigen Einladungsfrist. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
die Wahl des Vorstandes
Entgegennehmen der Jahresabrechnung und des Jahresberichtes zur Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Bestellung zweier Rechnungsprüfer, die dem Vorstand nicht angehören dürfen
Ausschluss von Mitgliedern
Entscheidung darüber, in welcher Höhe ein Mitgliedsbeitrag zu leisten ist
Entscheidung über Aufgaben des Vereins
Aufgabenverteilung an den Vorstand und dessen Kontrolle
Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins
Bestätigung des Fachbeirates
