Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPL)

 

In den sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften leben ein sozialpädagogisch ausgebildeter Erwachsener im gleichen Haushalt mit ein bis drei zu betreuenden Kindern und Jugendlichen.

Die Herkunftsfamilien werden somit umfänglich entlastet und den Kindern und Jugendlichen wird ein an dem individuellen Bedarf orientiertes, neues Lebensfeld geboten. Eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie wird angestrebt. Erweist sich dies im Prozess als nicht realisierbar, ist sowohl ein Verbleib in der SPL als auch ein Wechsel der Betreuungsform möglich.

Die sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften befinden sich dezentral in städtischer oder ländlicher Lage, zumeist in eigenen Häusern mit Garten. Den Kindern und Jugendlichen steht ein eigenes Zimmer zur Verfügung.


Zielgruppe

 


Die sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften sind ein mittelfristiges Angebot für Kinder und Jugendliche mit dem Aufnahmealter von 0 Jahren bis zur Verselbständigung. Bei den Kindern und Jugendlichen, die in den SPL leben, ist die Problembelastung der Herkunftsfamilie hoch, lässt aber eine Perspektive für eine Rückführung möglich erscheinen. Darüber hinaus ist eine Bereitschaft für eine Zusammenarbeit mit der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft erkennbar. Die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen der Kinder und Jugendlichen sind vielfältig und gravierend.

Leistungsangebot

 
  • Entlastung des Kindes oder Jugendlichen und seiner Herkunftsfamilie mit dem Ziel, Raum für neue Entwicklungen zu ermöglichen

  • Integration des Kindes oder Jugendlichen in seine sozialen Welten

  • Leben in der Gemeinschaft mit Raum für individuelle Entwicklung der Einzelnen

  • Ermöglichung von Privatheit

  • personelle Kontinuität durch feste Bezugspersonen

  • Stärkung der persönlichen und sozial-emotionalen Kompetenz der Kinder oder Jugendlichen

  • Aufarbeitung der individuellen Fehlentwicklungen und Defizite der Kinder oder Jugendlichen

  • Aktivierung und Stärkung der Ressourcen und Selbsthilfekräfte der Kinder oder Jugendlichen

  • Stärkung der Eigenmotivation der Kinder und Jugendlichen und der damit verbundenen Eigenverantwortung

  • Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen

  • Aufarbeitung der Lebensgeschichten der Kinder oder Jugendlichen

  • Ermöglichung von Problemeinsicht und Lebensperspektiven bei den Kindern oder Jugendlichen

  • Verbesserung der Beziehung zu den Herkunftsfamilien mit dem Ziel, Ambivalenzen aufzulösen

  • Rückführung der Kinder oder Jugendlichen in ihre Familien.

  • Förderung von Verselbstständigung

Rechts- und Auftragsgrundlage

 


Die sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften arbeiten im Schnittpunkt zwischen Intensiv- und Regelangeboten. Sie bieten eine familienanaloge und lebensweltorientierte Form der erzieherischen Hilfe.

Rechtliche Grundlagen:

  • § 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung)

  • § 34 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung durch Heimerziehung)

  • § 36 SGB VIII (Teilnahme an der Hilfeplanung)

  • § 41 SGB VIII (für junge Volljährige)

Leistungen nach:

  • § 35 SGB VIII (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung)



Qualitätssichernde Maßnahmen

 
  • pädagogische Fachberatung

  • Supervision

  • internes Controlling

  • interne und externe Fortbildungen

  • Zusammenarbeit mit externen Institutionen und Fachkräften

  • regelmäßige Treffen der pädagogischen Fachkräfte zum Zwecke der kollegialen Beratung

  • monatlicher Austausch zwischen den pädagogischen Fachkräften und der Pädagogischen Leitung

  • Entlastungswochenenden für die pädagogischen Fachkräfte zur Ressourcenerhaltung

  • pädagogisch begleitende Freizeitwochenenden für die Kinder und Jugendlichen

 

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