Spenden

 

Wir bitten Sie um Unterstützung der Vereinsarbeit!

 

Der P.E.B. e.V. wurde 1978 von den Kinderhäusern im Rheinland gegründet.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Zweck des Vereins ist die Unterstützung seiner Mitglieder bei der Durchführung ihrer sozialpädagogischen Aufgaben. Zu den Aufgaben des Vereins zählen insbesondere:

  • die Vertretung von Kinderhäusern und Familiengruppen sowie anderen sozialpädagogischen Einrichtungen und Wohnformen

  • die Sicherung der pädagogischen Leistungsfähigkeit von Kinderhauseltern, Mitarbeitern sowie die Qualifizierung aller Mitarbeiter(innen) in den Familiengruppen und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen und Wohnformen

  • die Initiierung, Begleitung und Hilfe von innovativen Modellen zur Fremdbetreuung von Kindern und Jugendlichen

 

Ihre Spenden erbitten wir auf folgendes Konto:

Kreissparkasse Köln
BLZ 370 502 99
Konto 503 125 60


Ihre weiteren Fragen zu unserer Vereinsarbeit beantworten wir Ihnen gerne.

 

 

Spendenbescheinigung:

Als gemeinnützig eingetragener Verein sind wir aufgrund der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit und wir dienen ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§51 ff. AO.

Wir sind berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EstDV) auszustellen.


Gerne können Sie auch Mitglied oder Förderer unsers Vereins werden. Einen Mitgliedsantrag finden Sie hier.



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