|
Die Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung, als oberstes Organ des Vereins, tagt einmal pro Jahr
Der Vorstand als Entscheidungsgremium mit drei ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern tagt mindestens einmal pro Halbjahr.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Er verfolgt den Zweck, die erzieherischen Hilfen in familienorientierten, therapeutischen Kleinsteinrichtungen und sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften allgemein und vorrangig die Beratungsstelle des P.E.B. e.V. ideell, finanziell und sachlich zu unterstützen.
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
die Wahl des Vorstandes
die Bestellung zweier Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen
Entlastung des Vorstandes
Festlegung der Mitgliedsbeiträge
Beschlüsse über die Erweiterung der Aufgaben, Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
er entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern
er ist berechtigt, an Vereinsmitglieder Vereinsaufgaben zu delegieren
zur Führung der laufenden Geschäfte kann der Vorstand eine(n) Geschäftsführer(in) berufen
Nachstehend werden die Mitglieder des aktuellen Vorstands vorgestellt:
Das Faltblatt zum Förderverein können Sie hier herunterladen.



