Beratungsvertrag

 

Unser Beratungsvertrag erscheint wie ein Relikt aus den Anfängen des Sozialgedankens: Alle zahlen ein und für jeden ist die Absicherung garantiert. Dabei brauchen einige mehr als andere und niemanden stört dies, weil es ein gutes Gefühl ist, geschützt zu sein.

Wie funktioniert das? Ganz einfach: Der Beratungsvertrag wird zwischen zwei Parteien für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Ein pauschalierter Betrag wird an den Serviceleister abgeführt und dafür erhält die Einrichtung professionelle Unterstützung und Begleitung.


Folgende Vorteile bieten sich für die Einrichtungen: Sie bekommen Supervision und Beratung, können Krisenintervention bestellen, werden in der Freien-Plätze-Liste geführt, können an den Fortbildungen des P.E.B. e.V. teilnehmen, können Unterstützung in Fällen von §8a SGB VIII einfordern, Gründungs- und Entgeltberatung ordern u.v.a.m.


Lohnend für kleine Einrichtungen, die sich dadurch Sicherheit und Qualität einkaufen!